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   BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80   

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https://dejure.org/1980,1627
BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80 (https://dejure.org/1980,1627)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1980 - 1 StR 20/80 (https://dejure.org/1980,1627)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 1 StR 20/80 (https://dejure.org/1980,1627)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliches Ändern des Sinns von Beweisbehauptungen - Antrag auf Vernehmung eines psychologisch-psychiatrischen Sachverständigen - Annahme des Ursachenzusammenhangs durch die zum Tode führende Heroininjektion unter Mithilfe des Opfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79

    Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei

    Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 1 StR 20/80
    Die Annahme des Ursachenzusammenhangs wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß Ellen B. sich die zum Tode führende Heroininjektion selbst verabreicht und hierdurch ihren eigenen Tod fahrlässig herbeigeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -).

    Auch bei diesem Angeklagten steht der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegen, daß Ellen B. sich die tödliche vom Angeklagten zubereitete Heroindosis selbst injiziert und hierdurch ihren Tod (mit-)verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Der Kausalzusammenhang wurde nicht dadurch unterbrochen, daß die Empfängerin des Betäubungsmittels sich dieses Mittel selbst verabreichte (BGH NStZ 1983, 72; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 -, bei Holtz MDR 1980, 985).
  • BayObLG, 18.09.1981 - RReg. 4 St 189/81

    Fahrlässige; Tötung; Vorhersehbarkeit; Fahrlässigkeit; Heroin; Alkohol;

    Nach der Rcchtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine fahrlässige Tötung in Betracht, wenn ein Täter einem anderen die Einnahme von Betäubungsmitteln eröffnet und dieser an der Wirkung des Rauschgifts stirbt, auch wenn er selbst dic Gefährlichkeit seiner Handlung kannte (BGH JR 1979, 429 mit Anm. Hirsch; Urteil vom 31.7. 1979 - 1 StR 324/79 m. w. Nachw.; Urteil vom 3.6. 1980 - 1 StR 20/80; NJW 1981, 2015 = StV 1981, 343 ; vgl. auch OLG Celle MDR 1980, 74 ).

    Grundlage für die Beurteilung der Voraussehbarkeit im vorliegenden Fall ist deswegen die Feststellung des tatsächlichen Verlaufs, nämlich ob der Tod des X. nur durch das Zusammenwirken von Heroineinspritzung, Alkoholgenuß und Tabletteneinnahme eintrat oder ob allein schon die Heroinzuführung tödlich war und die Wirkung von Alkohol und Tabletten lediglich den Geschehensablauf beschleunigte (vgl. BGH Urteile vom 31.7. 1978 und 3.6. 1980 a.a.O.).

  • BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81

    Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen

    Verursacht - wie hier - ein Heroinhändler den Tod eines Heroinabhängigen durch Verkauf und Übergabe von Heroin, so reicht es für die Annahme von Fahrlässigkeit im Sinne des § 222 StGB in der Regel aus, wenn ihm bekannt ist oder er damit rechnen muß, daß der Käufer das Rauschgift injiziert , und wenn er von der Gefährlichkeit des überlassenen Stoffes gewußt hat oder - z.B. durch die eingehenden Darstellungen und Berichte in Presse, Rundfunk und Fernsehen hätte wissen können (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 - Urteil vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 -).
  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung

    Daß in derartigen Fällen verbotener Heroinabgabe mit tödlichem Ausgang der Gesichtspunkt der bewußten Selbstgefährdung der Anwendung des § 222 StGB nicht entgegensteht, hat der Senat wiederholt entschieden (BGH, Urt. vom 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 -;Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 20/80 - zuletzt - in dieser Sache - Urt. vom 28. April 1981 - 1 StR 121/81 = NStZ 1981, 350; JR 1982, 341; MDR 1981, 684; NJW 1981, 2015; Strafverteidiger 1981, 343).
  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81

    Bewußtes Verschweigen von Wahrnehmungen, die den Angeklagten belasten -

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bisher stets angenommen worden, daß das Vereidigungsverbot nicht entfällt, wenn der Zeuge seine ursprüngliche, den Angeklagten begünstigende Aussage nach Überzeugung des Tatrichters später richtiggestellt hat (BGH Urt. vom 4. Februar 1970 - 2 StR 535/69, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1970, 383; Urt. vom 3. Juni 1980 - 1 StR 30/80, mitgeteilt bei Pfeiffer NStZ 1981, 94).
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